Leistungen

Beratung, Vorbereitung

Zur Planung oder zum Kauf eines Gebäudes gehört eine gründliche Vorbereitung.  Entscheidungen z. B. über Bauort, Baustil oder Baustoffe müssen unter verschiedensten Aspekten wie beispielsweise Raumkonzept, Wirtschaftlichkeit, Vorschriften oder Terminvorstellungen getroffen werden. Durch umfassende Beratung können solche Entscheidungen sicher effektiver und einfacher getroffen werden.
 

Auch beim "schlüsselfertigen Bauen" beraten wir Sie gerne unabhängig und kompetent oder stehen Ihnen zum Beispiel im Bereich der Bauüberwachung oder bei der Abnahme zur Seite.

Bauplanung, Konstruktion

Entwurfs- und Genehmigungsplanung einschließlich Erstellen des Bauantrags

Kostenkontrolle durch Vergleich der Kostenberechnung mit der Kostenschätzung

Ausführungsplanung (Objekt- und Tragwerksplanung):

  • Werk- und Detailplanung
  • Schal- und Bewehrungspläne
  • Übersichts- und Werkstattpläne (Stahlbau)
  • Übersichts- und Konstruktionspläne (Fertigteilbau und Holzbau)

Ausschreibung, Vergabe

  • Erstellen von Leistungsverzeichnissen getrennt nach Leistungsbereichen (Gewerken)
  • Entgegennahme und Prüfung der Angebote
  • Erstellen von Preisspiegeln
  • Kostenkontrolle durch Vergleich des Kostenanschlags mit der Kostenberechnung
  • Mitwirken bei der Vergabe durch Führen von Vergabegesprächen, Erstellen der Bauverträge etc.

Bauüberwachung

  • Überwachen und Koordinieren der Ausführung des Objekts
  • Aufstellen und Überwachen eines Bauzeitenplanes
  • Mitwirken bei Aufmaßen mit den Baufirmen
  • Prüfung der Mengenermittlungen, Rechnungsprüfung und Freigabe
  • Kostenkontrolle durch Vergleich der Leistungsabrechnung mit dem Kostenanschlag
  • Mitwirken bei der Abnahme von Bauleistungen

Koordination nach Baustellenverordnung (BaustellV)

Leistungen im Sinne der Baustellenverordnung (BaustellV)
 

  • Erfüllen der Aufgaben des Koordinators nach Baustellenverordnung
  • Erstellen der Vorankündigung
  • Ausarbeiten und ggf. Anpassen des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes (SiGe-Plan)
  • Erarbeiten der Unterlage für spätere Arbeiten am Bauwerk mit den erforderlichen Angaben zu Sicherheit und Gesundheitsschutz
  • Koordinieren der Anwendung der allgemeinen Grundsätze nach § 4 des Arbeitsschutzgesetzes
     

 

Information zur
Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination auf Baustellen:

Seit 1. Juli 1998 ist die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung - BaustellV) in Kraft. Ihr Ziel ist es, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz auf Baustellen zu verbessern, denn:

Die Bauwirtschaft hat die schlechteste Unfallbilanz aller Wirtschaftszweige. Allein in Deutschland verunglücken auf Baustellen jährlich 500 Menschen tödlich.

Und: Unfälle auf Baustellen haben, verglichen mit anderen Wirtschaftszweigen, meist deutlich schwerere Folgen.

Gesundheitliche Beeinträchtigungen durch diese Unfälle oder auch durch Arbeiten mit gefährlichen Stoffen (z. B. Asbest, künstlichen Mineralfaserstoffen) schlagen sich dann in erhöhtem Krankenstand, mehr Fehlzeiten im Vergleich zu anderen Branchen oder sogar in vorzeitigem Ausscheiden aus dem Berufsleben nieder. Dadurch entstehen enorme, teilweise vermeidbare Kosten.

Die Baustellenverordnung nimmt hier den Bauherren in die Pflicht: Er muss Arbeitsschutz und Unfallverhütung bereits in der Planungs- und Vorbereitungsphase der Errichtung von Bauwerken berücksichtigen.

Der Bauherr hat hierfür einen oder mehrere "Koordinatoren" für die Planung und für die Ausführung zu bestellen, wenn zu erwarten ist, dass auf der Baustelle Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden. Dies ist bereits beim Einsatz von Nachunternehmern - Firmen, die Teilleistungen wie z. B. die Elektroinstallation ausführen – der Fall. Die Größe des Bauvorhabens spielt dabei keine Rolle.

Der Koordinator als Fachexperte hat die Aufgabe, den Bauherrn sowie Planer, Architekten und ausführende Baubetriebe bei ihrer Zusammenarbeit hinsichtlich Sicherheit und Gesundheitsschutz zu unterstützen und zu beraten.

In der Planungsphase muss der Koordinator im Auftrag des Bauherrn die Belange der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes zwischen allen bei der Planung Beteiligten abstimmen.

Durch frühe Überlegungen in der Planungsphase hinsichtlich Sicherheit und Gesundheitsschutz werden auch die Baukosten für den Bauherrn reduziert. Gemeinsam genutzte Sicherheitseinrichtungen, wie beispielsweise Fassadengerüste oder Umwehrungen, werden gezielt für mehrere beteiligte Firmen im Leistungsverzeichnis erfasst. So können Sicherheitseinrichtungen effektiver eingesetzt werden und beispielsweise von mehreren Firmen genutzt werden.

Der Koordinator erstellt für Bauvorhaben, die gemäß Verordnung bestimmte Voraussetzungen erfüllen, einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan) und eine Unterlage (Baumerkmalsakte).

Im SiGe-Plan werden die zu erwartenden Gefährdungen während des Baustellenbetriebes mit den zugehörigen Lösungen dargestellt. Daneben enthält dieser Plan:

Dieser SiGe-Plan wird auf der Baustelle ausgehängt. Somit es ist jederzeit für jeden Beteiligten nachvollziehbar, welche Sicherheitstechnischen Einrichtungen wann zu errichten und vorzuhalten sind.

Die Unterlage enthält Angaben zum Bauwerk mit gefährdungsbezogener Auflistung der notwendigen sicherheitstechnischen Einrichtung für spätere Arbeiten am Bauwerk wie beispielsweise Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten.

In der Bauphase hat der Koordinator die Gesichtspunkte der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes zwischen allen an der Planung Beteiligten, den gleichzeitig auf der Baustelle tätigen Firmen und dem Bauherrn abzustimmen. Dazu gehört das Fortschreiben des SiGe-Planes und gemeinsame Besprechungen zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz.

Die gesamte Koordination erfolgt unter Beachtung bestehender Gesetze und Bestimmungen, wie z. B. das Arbeitsschutzgesetz, Richtlinien der Bau-Berufsgenossenschaften usw.

Durch diese Koordination und der sowieso vorhandenen Verantwortung der Unternehmer und der Bauherrn wird eine größtmögliche Sicherheit aller am Bau Beschäftigten gewährleistet.
 
Verfasser: H.-Jürgen Möchel

Dokumentation und Objektbetreuung

  • Erstellen von Bestandsplänen auf Grundlage der Ausführungsplanung bzw. örtlichen Aufmaßen
  • Baubegehung vor Ende der Gewährleistungsfristen
  • Überwachen der Beseitigung von Mängeln, die innerhalb der Verjährungsfristen der Gewährleistungsansprüche auftreten